E-Rechnung · Deutschland & Österreich

E-Rechnung für Wasserversorger: ZUGFeRD & XRechnung direkt aus der Wasserabrechnung.

Ab 2027 bzw. 2028 müssen Rechnungen an Unternehmen in Deutschland elektronisch sein — und auch die kleinste Wassergenossenschaft hat Vermieter, Landwirte, Gewerbe oder die Gemeinde unter ihren Abnehmern. quellstube macht jede Rechnung zur E-Rechnung nach EN 16931: als ZUGFeRD-PDF für alle, als XRechnung mit Leitweg-ID für Behörden. Eingehende E-Rechnungen liest quellstube aus, und alle Belege werden mit ihren Aufbewahrungsfristen unverändert archiviert.

In jedem Tarif enthalten Kein Zusatzmodul, kein Portal-Abo Open Source
E-Rechnungspflicht in Deutschland

Ab wann gilt die Pflicht?

Die E-Rechnung kommt in Stufen. Betroffen sind Rechnungen an inländische Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privathaushalte bleiben, wie sie sind — für die meisten eurer Abnehmer ändert sich also nichts.

seit 1. 1. 2025

Empfangen

Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können — auch die kleine Genossenschaft und der Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt.

bis 31. 12. 2026

Übergang

Rechnungen an Unternehmen dürfen noch auf Papier oder — mit Zustimmung des Empfängers — als PDF verschickt werden.

im Jahr 2027

Große zuerst

Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen dürfen noch ein Jahr warten.

ab 1. 1. 2028

Pflicht für alle

Jede Rechnung an ein Unternehmen muss eine E-Rechnung sein. Ein PDF per E-Mail oder ein Brief reicht dann nicht mehr.

Maßgeblich ist, wann die Leistung erbracht wurde — bei der Wasserabrechnung also der Abrechnungszeitraum, nicht das Rechnungsdatum. Ausgenommen sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG) beim Ausstellen, Rechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen an Privatpersonen. Typische Unternehmer unter den Wasserkunden: Vermieter (auch bei steuerfreier Vermietung), Landwirte, Gewerbe und Gastronomie und die Gemeinde in ihrem unternehmerischen Bereich.

Ausstellen

Abrechnen wie bisher.

Zählerstände, Tarif, Rechnungslauf — die E-Rechnung entsteht im ganz normalen Ablauf. quellstube erzeugt für jeden Kunden das passende Format und passt auf, dass keine Pflicht-Rechnung versehentlich mit der Post rausgeht.

ZUGFeRD in jedem Rechnungs-PDF

Jedes PDF trägt die Rechnungsdaten zusätzlich als XML in sich (ZUGFeRD / Factur-X, Profil EN 16931). Privatkunden sehen die gewohnte Rechnung mit Zahlungs-QR-Code, die Buchhaltung eines Unternehmens liest sie automatisch ein.

  • Einrichtung mit Checkliste — solange etwas fehlt, entstehen normale PDFs
  • Beim Versand eingefroren: jede spätere Kopie enthält exakt dieselben Daten
  • XML-Download auf jeder Rechnungsseite

XRechnung mit Leitweg-ID für Behörden DE

Gemeinde, Schule, Feuerwehr oder Landkreis nehmen Rechnungen oft nur als XRechnung über ihr Rechnungsportal an. Beim Kunden das Format „XRechnung“ wählen und die Leitweg-ID eintragen — fertig.

  • Prüfziffer der Leitweg-ID wird sofort kontrolliert
  • XML per E-Mail oder als Download für den Portal-Upload, das PDF steckt als Anhang darin
  • Fehlt eine Pflichtangabe, geht nichts raus — quellstube sagt, was fehlt

Unternehmer-Kunden im Blick DE

Kunden lassen sich als Unternehmer kennzeichnen, den Stichtag (2027 oder 2028) stellt ihr einmal ein. Ab dann hilft quellstube beim Versand.

  • Dashboard-Karte: wie viele Unternehmer-Kunden noch keine E-Mail bekommen können
  • Im Rechnungslauf bleiben Pflicht-Rechnungen ohne E-Mail-Adresse in der Gruppe „Nur elektronisch zustellbar“ — sie werden nie gedruckt
  • Zustellstatus je Rechnung, auch bei unzustellbarer E-Mail

UBL / Peppol für den Bund AT

In Österreich gibt es zwischen Unternehmen keine Pflicht — die eingebetteten Daten erleichtern Firmenkunden und Gemeinden trotzdem die Verbuchung. Für Bundesdienststellen erzeugt quellstube eine UBL-Rechnung nach Peppol BIS Billing 3.0 für e-Rechnung.gv.at.

FormatWas der Kunde bekommtFür wenIn quellstube
ZUGFeRD / Factur-X (EN 16931)ein lesbares PDF mit eingebetteter XML-DateiPrivatkunden, Unternehmen, Vermieter, LandwirteStandard für jede Rechnung
XRechnung 3.0eine reine XML-Datei (PDF als Anhang darin)Behörden mit Rechnungsportal und Leitweg-IDje Kunde wählbar
UBL / Peppol BIS Billing 3.0eine XML-Datei für e-Rechnung.gv.atBundesdienststellen in Österreichje Kunde wählbar
PDF ohne Daten / Papiernur ein Dokument zum Lesenab 2028 nur noch PrivatkundenDruck & Post-Versand wie bisher

Alle drei E-Rechnungsformate folgen der europäischen Norm EN 16931 und gelten in Deutschland als E-Rechnung. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.

Empfangen

E-Rechnungen empfangen und verbuchen.

Der Stromversorger fürs Pumpenhaus, das Labor für die Trinkwasseruntersuchung, die Tiefbaufirma: Eure Lieferanten schicken bald XML-Dateien, die kein Mensch lesen kann. In quellstube ladet ihr sie einfach in den Belegeingang.

Belegablage & Archivierung

Jeder Beleg an seiner Buchung. Jede Rechnung im Archiv.

Wer E-Rechnungen bekommt und verschickt, kann sie nicht mehr einfach ausdrucken und abheften. quellstube legt Belege direkt an die Buchung, archiviert eure Ausgangsrechnungen genau so, wie sie versendet wurden, und behält die Aufbewahrungsfristen im Blick.

AufbewahrungDeutschlandÖsterreich
Belege und Rechnungen (auch E-Rechnungen)8 Jahre7 Jahre
Mahnungen und Schriftverkehr6 Jahre7 Jahre
Protokolle und Beschlüssedauerhaftdauerhaft

Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres. Längere Fristen gelten u. a. bei offenen Verfahren oder nach den Vorgaben einer Förderung.

Ehrlich gesagt: quellstube ist keine zertifizierte Archivsoftware. Ob ihr Papierbelege nach dem Einscannen vernichten dürft, hängt von eurem Verfahren ab (in Deutschland die GoBD, in Österreich die BAO) — das klärt ihr am besten mit eurer Steuerberatung. Zum Jahresabschluss empfehlen wir außerdem den Export aller Daten samt Originaldateien an einen zweiten Ort. Mehr zur Belegablage →
Österreich & Deutschland

Entwickelt für beide Länder.

quellstube kommt aus Kärnten und ist für Wasserversorger in Österreich und Deutschland gebaut. Bei der Registrierung wählt ihr euer Land — den Rest stellt quellstube passend ein.

Deutschland DE

  • Umsatzsteuer 7 % / 19 %, Wasser mit 7 %, USt-IdNr.
  • Wassercent als eigene Tarifposition, auch unterjährig anteilig
  • Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) inkl. künftiger Stufen für Blei und PFAS
  • Eichfrist 6 Jahre für Kaltwasserzähler, Karten von basemap.de
  • ZUGFeRD, XRechnung, Unternehmer-Kennzeichnung, Aufbewahrung 8 Jahre
  • Landestypische Begriffe: Kassierer, Wassergeld, „Wir bitten Sie, den Betrag zu überweisen“

Österreich AT

  • Umsatzsteuer 10 % / 13 % / 20 %, UID-Nummer
  • Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TWV)
  • Eichfrist 5 Jahre, Karten von basemap.at, Adressabgleich über das BEV
  • ZUGFeRD in jedem PDF, UBL für e-Rechnung.gv.at, Aufbewahrung 7 Jahre
  • Obmann, Kassier, Wasserzins — wie gewohnt
Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

Beide sind E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. ZUGFeRD ist ein PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich als XML-Datei stecken — Menschen lesen das PDF, Programme das XML. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne sichtbares Layout; viele Behörden verlangen genau dieses Format, adressiert über die Leitweg-ID. quellstube erzeugt beides.

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch kleine Wasserversorger und Wassergenossenschaften?

Ja, sobald ihr Rechnungen an Unternehmen stellt — und das sind oft mehr Kunden, als man denkt: Vermieter, Landwirte, Gewerbebetriebe, Gaststätten und die Gemeinde. Empfangen müsst ihr E-Rechnungen schon seit 2025. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber ebenfalls empfangen können.

Müssen unsere Privatkunden etwas tun?

Nein. Privathaushalte bekommen ihre Rechnung wie bisher — per Post oder E-Mail, mit Zahlungs-QR-Code. Die eingebetteten Daten stören dabei nicht.

Reicht es, einem Unternehmen ein PDF per E-Mail zu schicken?

Nach der Übergangszeit nicht mehr. Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung. Das ZUGFeRD-PDF aus quellstube dagegen schon — es sieht aus wie ein PDF, enthält aber die strukturierten Daten.

Was brauche ich für die XRechnung an eine Gemeinde?

Die Leitweg-ID, die euch die Behörde mitteilt, und den Weg der Einreichung (Upload ins Rechnungsportal oder E-Mail). Dazu verlangt die XRechnung eine Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und IBAN eurer Organisation. quellstube prüft das vor dem Versand. Details stehen in der Anleitung zur XRechnung.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden — und in welcher Form?

In Deutschland 8 Jahre, in Österreich 7 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Aufbewahrt wird das Original, also die XML-Datei bzw. das ZUGFeRD-PDF, unverändert und lesbar. Ein Ausdruck genügt nicht. quellstube legt jede Datei unverändert mit Prüfsumme ab und zeigt die Frist an.

Kostet die E-Rechnung extra?

Nein. E-Rechnung, Belegablage und Archiv sind in jedem Tarif enthalten — und in der Open-Source-Version ebenso. Es gibt keine Zusatzmodule und keine Gebühren pro Rechnung. Zu den Preisen →

Bereit für 2028 — schon heute.

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Aus dem Blog: E-Rechnung und Archiv: So haben wir es in quellstube gelöst →

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.