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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

quellstube – SaaS-Verwaltungssoftware für Wassergenossenschaften und Wasserversorger · Stand: Juni 2026

Anbieterin:
Maritta Schweiger
Treffling 129, 9871 Seeboden
E-Mail: kontakt@quellstube.at

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Maritta Schweiger (nachfolgend „Anbieterin") und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „AG") über die Nutzung der SaaS-Anwendung quellstube.

quellstube richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des KSchG ist nicht vorgesehen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des AG werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

Die Anbieterin stellt dem AG über das Internet eine webbasierte Verwaltungssoftware für Wassergenossenschaften (quellstube) als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der AG erhält keinen Zugriff auf den Quellcode und erhält keine Software zur Installation.

Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website der Anbieterin sowie aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifmodell.

Die Anbieterin ist berechtigt, die Anwendung weiterzuentwickeln, den Funktionsumfang anzupassen oder technische Änderungen vorzunehmen, sofern die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der AG rechtzeitig vorab informiert.

Die Anbieterin erbringt keine vor Ort-Leistungen, Schulungen oder individuelle Softwareentwicklung im Rahmen dieses Vertrags, sofern nicht gesondert vereinbart.

3. Vertragsschluss und Nutzungsrecht

Der Vertrag kommt zustande, wenn der AG die Registrierung abschließt und das gewünschte Tarifmodell auswählt sowie diese AGB akzeptiert.

Die Anbieterin räumt dem AG für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Anwendung über das Internet ein. Das Nutzungsrecht ist auf die im Tarifmodell vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt.

Der AG ist nicht berechtigt, die Anwendung Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu übertragen.

Jeder Mandant (Zugang) ist ausschließlich für die Verwaltung genau einer Wassergenossenschaft bzw. eines Wasserversorgers — d. h. genau eines Rechtsträgers (juristische Person oder eingetragene Genossenschaft) — bestimmt. Die gemeinsame Verwaltung mehrerer Genossenschaften oder Rechtsträger über einen einzigen Mandanten ist unzulässig; je Rechtsträger ist ein eigener Mandant samt eigenem Vertrag und Tarif erforderlich. Die Anbieterin ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmung anhand aggregierter Nutzungs- und Mengendaten gemäß Punkt 7.5 zu überprüfen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Tarifmodelle und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem vom AG gewählten Tarifmodell (monatlich oder jährlich). Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Website der Anbieterin ausgewiesen.

Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei monatlicher Abrechnung wird das Entgelt monatlich im Voraus eingezogen, bei jährlicher Abrechnung jährlich im Voraus.

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

4.2 Zahlungsverzug

Schlägt eine Zahlung fehl oder kommt der AG mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Anwendung nach schriftlicher Ankündigung (E-Mail genügt) vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt während einer Sperrung aufrecht.

Bei dauerhaftem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4.3 Preisänderungen

Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail. Stimmt der AG der Preisänderung nicht zu, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Laufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich), sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

5.2 Ordentliche Kündigung

Der AG kann das Abonnement jederzeit selbst über das Kundenportal (Stripe Customer Portal) kündigen — in der Anwendung unter Verwaltung → Abonnement → Abo verwalten → kündigen. Eine gesonderte schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich. Das Abonnement läuft bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) weiter und wird danach nicht erneuert; bis dahin steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung. Im Falle des jährlichen Tarifmodells erfolgt keine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte für nicht genutzte Zeiträume. Den weiteren Ablauf nach Ende der bezahlten Periode (Datensicherung und Löschung) regelt Punkt 5.4.

5.3 Außerordentliche Kündigung

Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der AG gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt und diesen Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht binnen 14 Tagen abstellt,
  • der AG zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird,
  • die Anbieterin den Betrieb von quellstube dauerhaft einstellt.

5.4 Daten nach Vertragsende

Nach Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode wird das Benutzerkonto des AG pausiert. Der AG hat ab diesem Zeitpunkt noch 30 Tage Zugriff auf sein Konto, um seine Daten selbst zu exportieren (Stammdaten, Ablesungen, Rechnungen und Buchungen in einem gängigen Format wie CSV oder JSON; in der Anwendung unter Verwaltung → Daten-Export/Import). Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist wird das Konto endgültig gesperrt und sämtliche Daten des AG werden unwiederbringlich gelöscht. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, den Export rechtzeitig durchzuführen.

6. Mitwirkungspflichten des AG

Der AG ist verpflichtet:

  • seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
  • die Anbieterin unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gehen oder in unbefugte Hände geraten;
  • nur wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben bei der Registrierung zu machen und diese aktuell zu halten;
  • die Anwendung nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen;
  • für eine geeignete Internetverbindung und geeignete Endgeräte auf eigene Kosten zu sorgen;
  • regelmäßige eigene Sicherungskopien seiner Daten anzulegen, soweit technisch möglich.

7. Zulässige Nutzung des E-Mail-Versands

7.1 Zweckbindung

Die in quellstube integrierte Funktion zum Versand von E-Mails an die Mitglieder, Kund:innen bzw. Abnehmer:innen des AG dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Verwaltung der Wassergenossenschaft bzw. der Wasserversorgung. E-Mails dürfen ausschließlich für folgende Zwecke versendet werden:

  • Zählerablesungen (Aufforderungen zur Ablesung sowie Bestätigungen),
  • Rechnungen,
  • Mahnungen,
  • Einladungen zu und Informationen über Sitzungen (z. B. Mitglieder- bzw. Vollversammlungen).

Eine Nutzung des E-Mail-Versands für andere als die vorgenannten Zwecke ist unzulässig.

7.2 E-Mail-Vorlagen und Spam-Verbot

Der AG darf die in der Anwendung hinterlegten E-Mail-Vorlagen ausschließlich im Rahmen der in Punkt 7.1 genannten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen in die Vorlagen keine Inhalte eingefügt werden, die den genannten Zwecken widersprechen oder über sie hinausgehen — namentlich Werbung, sonstige kommerzielle Botschaften oder vereins- bzw. genossenschaftsfremde Mitteilungen.

Die Versendung unverlangter Massen- oder Werbe-E-Mails (Spam) über quellstube ist in jedem Fall untersagt. Der AG stellt sicher, dass die von ihm versendeten E-Mails den geltenden rechtlichen Vorgaben (insbesondere § 174 TKG 2021 sowie der DSGVO) entsprechen.

7.3 Übliches Versandvolumen (Fair Use)

Das übliche und vertragsgemäße E-Mail-Aufkommen eines AG je Kalenderjahr bemisst sich nach folgender Richtgröße:

Anzahl der im System erfassten Zähler × 3 (für Ablesung, Rechnung und Mahnung) + 100 E-Mails (für Sitzungen)

Der AG verpflichtet sich, dieses übliche Versandvolumen nicht erheblich zu überschreiten. Bei wiederholter erheblicher Überschreitung behält sich die Anbieterin vor, die hierdurch entstehenden Mehrkosten — insbesondere die Entgelte des E-Mail-Versanddienstleisters — dem AG nach vorheriger Ankündigung in Rechnung zu stellen.

7.4 Folgen bei Verstoß

Verstößt der AG gegen die Punkte 7.1 bis 7.3 — insbesondere durch zweckwidrige Nutzung des E-Mail-Versands oder durch Versendung von Spam — so behält sich die Anbieterin vor:

  • bei wiederholtem Verstoß den Zugang des AG (Mandanten) vorübergehend zu deaktivieren, und
  • bei weiterhin wiederholtem Verstoß das Konto des AG dauerhaft zu sperren und sämtliche zugehörigen Daten zu löschen.

Vor einer dauerhaften Löschung wird die Anbieterin den AG nach Möglichkeit vorwarnen und ihm Gelegenheit geben, seine Daten gemäß Punkt 5.4 zu exportieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Punkt 5.3 sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.

7.5 Auswertung von Nutzungsdaten

Zur Abrechnung, zur Überprüfung der Einhaltung dieser AGB — insbesondere des Punktes 3 (Mandantenbindung) und dieses Punktes 7 (zulässige Nutzung und übliches Versandvolumen) — sowie zur Erkennung und Verhinderung von Missbrauch ist die Anbieterin berechtigt, aggregierte Nutzungsdaten des Mandanten auszuwerten. Ausgewertet werden namentlich die Anzahl der erfassten Zähler, die Anzahl der über die Anwendung versendeten E-Mails sowie die Anzahl der gespeicherten Datensätze (z. B. Mitglieder- bzw. Kundenstammdaten).

Die Anbieterin nimmt dabei keine inhaltliche Einsicht in die personenbezogenen Daten des AG (etwa Namen, Adressen, Verbrauchswerte oder Schriftverkehr); ausgewertet werden ausschließlich Anzahl und Umfang dieser Daten im Sinne einer Mengenmessung. Diese Auswertung erfolgt im berechtigten Interesse der Anbieterin (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und ist nicht Bestandteil der Auftragsverarbeitung nach dem AVV. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

8. Verfügbarkeit und Wartung

Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von mindestens 99 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb geplanter Wartungsfenster. Eine vertragliche Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht übernommen, sofern kein gesondertes SLA vereinbart wurde.

Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–18 Uhr) durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

Die Anbieterin haftet nicht für Ausfälle, die auf Störungen beim Hosting-Anbieter (Hetzner Online GmbH), bei Drittdiensten (Stripe, Postmark, Brevo) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der AG bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm in quellstube eingegebenen personenbezogenen Daten. Die Anbieterin verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO.

Vor Beginn der Datenverarbeitung ist zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen, der Bestandteil des Gesamtvertrags wird. Die Datenschutzerklärung der Anbieterin ist auf der Website abrufbar.

Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten des AG.

10. Haftung

10.1 Haftungsbeschränkung

Die Anbieterin haftet dem AG für nachweislich von ihr verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Im Falle von Personenschäden haftet die Anbieterin unbeschränkt.

10.2 Datenverlust

Die Anbieterin führt regelmäßige Backups durch. Im Falle eines von der Anbieterin verschuldeten Datenverlusts ist die Haftung auf die Wiederherstellung der Daten aus dem letzten verfügbaren Backup begrenzt. Die Anbieterin haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlerhafte Eingaben des AG oder auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin zurückzuführen sind.

10.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

11. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat schriftlich zugestimmt oder die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, technische Informationen, Kundendaten sowie die im System eingegebenen Betriebsdaten der Wassergenossenschaft.

Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren.

12. Höhere Gewalt

Die Anbieterin ist von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erbringung der Leistungen durch Ereignisse verhindert wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie nicht vorhersehen oder abwenden konnte (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe auf die Infrastruktur Dritter, staatliche Eingriffe, sowie Totalausfall der Telekommunikationsinfrastruktur.

Die Anbieterin informiert den AG unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.

13. Änderungen dieser AGB

Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem AG per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der AG der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.

14.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Spittal an der Drau ausschließlich zuständig.

14.3 Streitbeilegung

Die Vertragsparteien vereinbaren, im Falle von Streitigkeiten zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir die Beiziehung eines eingetragenen Wirtschaftsmediators (ZivMediatG) vor Einleitung rechtlicher Schritte.

14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.5 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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